SchülerInnenvertretung
Wir freuen uns, dass ihr das nötige Vertrauen in uns habt und uns in die SchülerInnenvertretung 2020/2021 gewählt habt. Wir sind ein vierköpfiges Team, das dieses Jahr die Chance hat, sich für die SchülerInnen aktiv einzusetzen.
SchülerInnenvertretung
Wir freuen uns, dass ihr das nötige Vertrauen in uns habt und uns in die SchülerInnenvertretung 2020/2021 gewählt habt. Wir sind ein vierköpfiges Team, das dieses Jahr die Chance hat, sich für die SchülerInnen aktiv einzusetzen.
SchülerInnenvertretung
Wir freuen uns, dass ihr das nötige Vertrauen in uns habt und uns in die SchülerInnenvertretung 2020/2021 gewählt habt. Wir sind ein vierköpfiges Team, das dieses Jahr die Chance hat, sich für die SchülerInnen aktiv einzusetzen.
Information zum Religions- und Ethikunterricht
Seit September 2021 ist Ethik ab der 9. Schulstufe für jene Schüler:innen ein Pflichtgegenstand, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen.
Für Angehörige einer anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft ist der Religionsunterricht der eigenen Religion Pflichtgegenstand, unabhängig davon, ob er an unserer Schule stattfindet oder an einer anderen. Jede/r Schüler:in hat das Recht, sich im Laufe der ersten fünf Tage jedes Schuljahres vom Religionsunterricht abzumelden. Dadurch wird der Pflichtgegenstand Religion durch Ethik ersetzt.
Für Schüler:innen ohne religiöses Bekenntnis oder solche, die einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft angehören, ist der Ethikunterricht Pflichtgegenstand. Sie haben aber die Wahlmöglichkeit und können am Ethikunterricht oder an einem Religionsunterricht teilnehmen. Wer sich für Religionsunterricht entscheidet, muss sich innerhalb der ersten fünf Tage des Schuljahres dafür anmelden. Der Pflichtgegenstand Ethik wird dann durch den Freigegenstand Religion ersetzt, dadurch wird der Freigegenstand aufstiegsrelevant.
Beides – Ethik oder Religion – kann zur mündlichen Matura gewählt werden. Allerdings muss man dazu diesen Gegenstand (also entweder Ethik oder Religion) in der Oberstufe jedes Schuljahr besucht haben. (Ist das nicht der Fall, kann man eine „Externistenprüfung“ über das/die versäumte/n Unterrichtsjahr/e ablegen – diese Möglichkeit gibt es allerdings nicht für die Abschlussklasse, in dieser muss der Unterricht besucht werden).
Genauere Informationen zu den Unterrichtsinhalten der verschiedenen Religionsgemeinschaften sowie zu Ethik gibt es unter folgendem Link: https://www.kath-kirche-vorarlberg.at/themen/religionsunterricht/information-zu-religions-und-ethikunterricht
Eine Religionsabmeldung hat im A4 Format folgende Daten zu enthalten: Name, Klasse, Schuljahr und das Religionsbekenntnis. Die Abmeldung vom Religionsunterricht muss laut Religionsunterrichtsgesetz §1 Abs. 2 bis spätestens Freitag der ersten Schulwoche bis 12 Uhr persönlich in der Verwaltung oder per E-Mail an bg.lustenau@cnv.at einlangen.
Hier eine Elterninformation zum Religionsunterricht der Bildungsdirektion Vorarlberg