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Information zum Religions- und Ethikunterricht
 

Leerer Gebetsraum
Buddha-Figur
Kirche

Seit September 2021 ist Ethik ab der 9. Schulstufe für jene Schüler:innen ein Pflichtgegenstand, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen. 

Für Angehörige einer anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft ist der Religionsunterricht der eigenen Religion Pflichtgegenstand, unabhängig davon, ob er an unserer Schule stattfindet oder an einer anderen. Jede/r Schüler:in hat das Recht, sich im Laufe der ersten fünf Tage jedes Schuljahres vom Religionsunterricht abzumelden. Dadurch wird der Pflichtgegenstand Religion durch Ethik ersetzt. 

Für Schüler:innen ohne religiöses Bekenntnis oder solche, die einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft angehören, ist der Ethikunterricht Pflichtgegenstand. Sie haben aber die Wahlmöglichkeit und können am Ethikunterricht oder an einem Religionsunterricht teilnehmen. Wer sich für Religionsunterricht entscheidet, muss sich innerhalb der ersten fünf Tage des Schuljahres dafür anmelden. Der Pflichtgegenstand Ethik wird dann durch den Freigegenstand Religion ersetzt, dadurch wird der Freigegenstand aufstiegsrelevant.

Beides – Ethik oder Religion – kann zur mündlichen Matura gewählt werden. Allerdings muss man dazu diesen Gegenstand (also entweder Ethik oder Religion) in der Oberstufe jedes Schuljahr besucht haben. (Ist das nicht der Fall, kann man eine „Externistenprüfung“ über das/die versäumte/n Unterrichtsjahr/e ablegen – diese Möglichkeit gibt es allerdings nicht für die Abschlussklasse, in dieser muss der Unterricht besucht werden).

Genauere Informationen zu den Unterrichtsinhalten der verschiedenen Religions­gemeinschaften sowie zu Ethik gibt es unter folgendem Link: https://www.kath-kirche-vorarlberg.at/themen/religionsunterricht/information-zu-religions-und-ethikunterricht

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