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Wichtige Informationen zur Matura

Seit 2014/15 gibt es die neue standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung an allen AHS. Auf dieser Seite werden Informationen zur neuen Matura gesammelt:

 

Die drei Säulen der Reifeprüfung

 

 

Voraussetzungen für die Zulassung zur Reifeprüfung

 

→ Das Jahreszeugnis der 8. Klasse darf kein Nicht genügend aufweisen.

  • Ein Nicht genügend im Jahreszeugnis der 8.Klasse:
    Schüler:innen mit einem Nicht genügend sind berechtigt, vor den Klausurarbeiten im Haupttermin (HT) eine Wiederholungsprüfung in dem negativ beurteilten Gegenstand abzulegen.

    Wird die Wiederholungsprüfung positiv beurteilt, ist der Schüler/die Schülerin berechtigt, zu den schriftlichen Klausurarbeiten und in der Folge zu den mündlichen Prüfungen anzutreten. 

    Ist die Note negativ, muss die Wiederholungsprüfung im Herbst vor den Klausurarbeiten im 1. Nebentermin wiederholt werden.

  • Zwei Nicht genügend im Jahreszeugnis der 8.Klasse:
    Schüler:innen, die in der 8. Klasse zwei Nicht genügend haben, sind erst nach positiver Ablegung beider Wiederholungsprüfungen im Herbst zum Antreten zu den Klausurarbeiten im 1. Nebentermin berechtigt. 

  • Mehr als zwei Nicht genügend im Jahreszeugnis der 8. Klasse:
    Das Schuljahr muss wiederholt werden.

Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA)

 

  • Im Herbst der 7. Klasse erfolgt die Auswahl eines Themas und einer Lehrperson, welche den/die Schüler/in beim Schreiben der VWA betreut.
     

  • Der/die Schüler/in hat grundsätzlich die freie Wahl der Lehrperson.
     

  • In der 8. Klasse wird die VWA geschrieben und in der ersten Woche nach den Semesterferien abgegeben. Die Abgabe der VWA mit dem Begleitprotokoll erfolgt in digitaler Form (Hochladen in die VWA-Datenbank) und 2-fach ausgedruckter Form (Abgabe in der Direktion).
     

  • Im 2. Semester der 8. Klasse erfolgen die Präsentation und Diskussion der Arbeit vor einer Prüfungskommission.
     

  • An unserer Schule werden die Schüler:innen im Rahmen des Methodentrainings und von Workshops auf die Themenwahl, das Schreiben und die Präsentation vorbereitet.
     

  • Hierzu finden sich ausführliche Unterlagen unter folgenden Links: 
     

VWA Anmeldung

VWA Fahrplan

VWA Leitfaden

VWA Material und Links

VWA Datenbank

Landesbibliothek Vorarlberg

VWA

Schriftliche Reifeprüfung

 

Im Rahmen der Schriftliche Reifeprüfung werden von den Schüler:innen drei oder vier Fächer gewählt.
Je nach Anzahl der gewählten Fächer verändert sich die Anzahl der Fächer für die mündliche Reifeprüfung.


Die Gesamtanzahl der schriftlichen und mündlichen Fächer ist sechs.

 

3 schriftliche Fächer   →   3 mündliche Fächer
4 schriftliche Fächer   →   2 mündliche Fächer

 

Nähere Erläuterungen:

  • Wahl der Prüfungsgebiete durch die Kandidat:innen bis spätestens 15.Jänner im Maturajahr
     

  • Standardisiert (österreichweit gleich) in Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch, Spanisch, Latein
     

  • 3 Klausuren verpflichtend: Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache (Englisch oder Französisch oder Spanisch)
     

  • 4. Klausur optional: weitere Fremdsprache (Englisch oder Französisch oder Spanisch oder Latein)
     

  • Die Verwendung von Hilfsmitteln (Wörterbücher, Lexika, elektronische Informationsmedien) ist in „lebenden Fremdsprachen“ nicht zulässig.
     

  • Im Falle einer negativen Klausurarbeit kann der Prüfungskandidat eine mündliche Kompensationsprüfung vor der mündlichen Reifeprüfung ablegen oder die Klausur schriftlich beim ersten Nebentermin (im Herbst) wiederholen.

Hier kann das Formular zur Anmeldung Reifeprüfung runtergeladen werden:

Formular Anmeldung Reifeprüfung

Schriftliche

Mündliche Reifeprüfung

 

Wählbar sind alle Pflichtgegenstände und alle Wahlpflichtgegenstände, die mindestens vier Wochenstunden in der Oberstufe aufweisen und bis zur vorletzten Schulstufe unterrichtet wurden.

Je nach Anzahl der gewählten Fächer für die schriftliche Reifeprüfung verändert sich die Anzahl der Fächer für die mündliche Reifeprüfung.


Die Gesamtanzahl der schriftlichen und mündlichen Fächer ist sechs.

 

3 schriftliche Fächer   →   3 mündliche Fächer
4 schriftliche Fächer   →   2 mündliche Fächer

 

Nähere Erläuterungen:

  • Bei zwei mündlichen Prüfungen muss die Summe der Wochenstunden der beiden Gegenstände in der Oberstufe mindestens 10 Wochenstunden betragen.
     

  • Bei drei mündlichen Prüfungen muss die Summe der Wochenstunden der drei Gegenstände in der Oberstufe mindestens 15 Wochenstunden betragen.
     

  • Wenn zwei Pflichtgegenstände die Summe von zehn Stunden nicht erreichen (z.B. Chemie und PP), dann ist eine Kombination aus Pflichtgegenstand und vertiefendem Wahlpflichtfach möglich (z.B. CH +WPG CH als 1 Fach /4+2 Stunden und PP/4 Stunden).
     

  • Die Fachlehrer der Schule erstellen einen Themenpool mit bis zu 18 Themenbereichen pro Fach.
     

  • Vorbereitungszeit 15 - 20 Minuten, Dauer der Prüfung 10 bis 20 Minuten.

 

Welche Rolle spielen die Wahlpflichtgegenstände bei der mündlichen Reifeprüfung?

  • Ein Wahlpflichtgegenstand, der zur Vertiefung und Erweiterung eines vom Schüler besuchten Pflichtgegenstands gewählt wurde, ist, wenn er mindestens vierstündig bis zur vorletzten Schulstufe besucht wurde, eigenständig maturafähig.

 

  • Vertiefende WPG können auch als Ergänzung zu einem dazu gehörigen Pflichtfach herangezogen werden, wenn die Summe der zur mündlichen Prüfung gewählten Prüfungsfächer die geforderte Anzahl der Unterrichtsstunden nicht erreicht. 

 

  • Es ist nicht zulässig, zu einem Pflichtgegenstand den dazugehörigen WPG als weiteres Prüfungsgebiet zu wählen (z.B. GSP und den Wahlpflichtgegenstand GSP+).

Muendliche
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