SchülerInnenvertretung
Wir freuen uns, dass ihr das nötige Vertrauen in uns habt und uns in die SchülerInnenvertretung 2020/2021 gewählt habt. Wir sind ein vierköpfiges Team, das dieses Jahr die Chance hat, sich für die SchülerInnen aktiv einzusetzen.
SchülerInnenvertretung
Wir freuen uns, dass ihr das nötige Vertrauen in uns habt und uns in die SchülerInnenvertretung 2020/2021 gewählt habt. Wir sind ein vierköpfiges Team, das dieses Jahr die Chance hat, sich für die SchülerInnen aktiv einzusetzen.
SchülerInnenvertretung
Wir freuen uns, dass ihr das nötige Vertrauen in uns habt und uns in die SchülerInnenvertretung 2020/2021 gewählt habt. Wir sind ein vierköpfiges Team, das dieses Jahr die Chance hat, sich für die SchülerInnen aktiv einzusetzen.
Die drei Säulen der Reifeprüfung
Die Reifeprüfung besteht grundsätzlich aus drei Säulen. Bis einschließlich des Schuljahres 2028/29 ist das Verfassen einer abschließenden Arbeit an AHS freiwillig. Es kann anstelle der abschließenden Arbeit eine weitere Klausurarbeit oder eine weitere mündliche Teilprüfung gewählt werden.
Die Wahl der konkreten Prüfungsgebiete für die Reifeprüfung erfolgt gemäß Bestimmungen der Prüfungsordnung AHS bis spätestens 15. Jänner.
Welche Möglichkeiten haben Schüler:innen, die ab dem Schuljahr 2024/25 die letzte Schulstufe besuchen?
-
Variante 1: Das Ende April 2024 von der Schulleitung genehmigte Thema der vorwissenschaftlichen Arbeit bleibt bestehen. Die abschließende Arbeit wird unter denselben gesetzlichen Bedingungen wie vor der Gesetzesänderung vom 23. Juli 2024 durchgeführt.
-
Variante 2: Die Schüler:innen geben bis 30. September bekannt, dass sie statt der Arbeit eine weitere mündliche Teilprüfung oder schriftliche Teilprüfung wählen.
-
Variante 3: Bis spätestens 30. September 2024 können Schüler:innen im Einvernehmen mit der betreuenden Lehrperson ein bereits festgelegtes und genehmigtes Thema durch eine forschende, gestalterische oder künstlerische Arbeit ersetzen. Der forschende, gestalterische oder künstlerische Zugang muss aus der zu überarbeitenden Fragestellung der abschließenden Arbeit hervorgehen. Die ursprüngliche Fragestellung und die daraus abgeleiteten Leitfragen müssen folglich dahingehend abgeändert werden. Der Betreuer/die Betreuer:in kann nicht gewechselt werden. Eine wesentliche Voraussetzung für die Adaptierung der Fragestellung bzw. die Anpassung des Formats der Arbeit (z.B. künstlerische Arbeit, Medienprodukt) ist, dass Schüler:innen die dafür erforderlichen Kompetenzen im Laufe der Oberstufe erworben haben.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Reifeprüfung
→ Das Jahreszeugnis der 8. Klasse darf kein Nicht genügend aufweisen.
-
Ein Nicht genügend im Jahreszeugnis der 8.Klasse:
Schüler:innen mit einem Nicht genügend sind berechtigt, vor den Klausurarbeiten im Haupttermin (HT) eine Wiederholungsprüfung in dem negativ beurteilten Gegenstand abzulegen.
Wird die Wiederholungsprüfung positiv beurteilt, ist der Schüler/die Schülerin berechtigt, zu den schriftlichen Klausurarbeiten und in der Folge zu den mündlichen Prüfungen anzutreten.
Ist die Note negativ, muss die Wiederholungsprüfung im Herbst vor den Klausurarbeiten im 1. Nebentermin wiederholt werden.
-
Zwei Nicht genügend im Jahreszeugnis der 8.Klasse:
Schüler:innen, die in der 8. Klasse zwei Nicht genügend haben, sind erst nach positiver Ablegung beider Wiederholungsprüfungen im Herbst zum Antreten zu den Klausurarbeiten im 1. Nebentermin berechtigt.
-
Mehr als zwei Nicht genügend im Jahreszeugnis der 8. Klasse:
Das Schuljahr muss wiederholt werden.
Abschließende Arbeit (ABA)
-
Im Herbst der 7. Klasse erfolgt die Auswahl eines Themas und einer Lehrperson, welche den/die Schüler/in beim Schreiben der ABA betreut.
-
Der/die Schüler/in hat grundsätzlich die freie Wahl der Lehrperson.
-
In der 8. Klasse wird die ABA geschrieben und in der ersten Woche nach den Semesterferien abgegeben. Die Abgabe der ABA mit dem Begleitprotokoll erfolgt in digitaler Form (Hochladen in die ABA-Datenbank) und 2-fach ausgedruckter Form (Abgabe in der Direktion).
-
Im 2. Semester der 8. Klasse erfolgen die Präsentation und Diskussion der Arbeit vor einer Prüfungskommission.
-
An unserer Schule werden die Schüler:innen im Rahmen des Methodentrainings und von Workshops auf die Themenwahl, das Schreiben und die Präsentation vorbereitet.
-
Hierzu finden sich ausführliche Unterlagen unter folgenden Links:
Schriftliche Reifeprüfung
Im Rahmen der Schriftliche Reifeprüfung werden von den Schüler:innen drei oder vier Fächer gewählt.
Je nach Anzahl der gewählten Fächer verändert sich die Anzahl der Fächer für die mündliche Reifeprüfung.
Die Gesamtanzahl der schriftlichen und mündlichen Fächer ist sechs (oder bei Entfall der ABA sieben).
3 schriftliche Fächer → 3 mündliche Fächer (oder bei Entfall der ABA ein zusätzliches schriftliches oder mündliches Fach)
4 schriftliche Fächer → 2 mündliche Fächer (oder bei Entfall der ABA ein zusätzliches schriftliches oder mündliches Fach)
Nähere Erläuterungen:
-
Wahl der Prüfungsgebiete durch die Kandidat:innen bis spätestens 15.Jänner im Maturajahr
-
Standardisiert (österreichweit gleich) in Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch, Spanisch, Latein
-
3 Klausuren verpflichtend: Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache (Englisch oder Französisch oder Spanisch)
-
4. Klausur (und eine weitere, falls statt der ABA gewählt) optional: weitere Fremdsprache (Englisch oder Französisch oder Spanisch oder Latein)
-
Die Verwendung von Hilfsmitteln (Wörterbücher, Lexika, elektronische Informationsmedien) ist in „lebenden Fremdsprachen“ nicht zulässig.
-
Im Falle einer negativen Klausurarbeit kann der Prüfungskandidat eine mündliche Kompensationsprüfung vor der mündlichen Reifeprüfung ablegen oder die Klausur schriftlich beim ersten Nebentermin (im Herbst) wiederholen.
Hier kann das Formular zur Anmeldung Reifeprüfung runtergeladen werden:
Formular Anmeldung Reifeprüfung
Mündliche Reifeprüfung
Wählbar sind alle Pflichtgegenstände und alle Wahlpflichtgegenstände, die mindestens vier Wochenstunden in der Oberstufe aufweisen und bis zur vorletzten Schulstufe unterrichtet wurden.
Je nach Anzahl der gewählten Fächer für die schriftliche Reifeprüfung verändert sich die Anzahl der Fächer für die mündliche Reifeprüfung.
Die Gesamtanzahl der schriftlichen und mündlichen Fächer ist sechs (oder bei Entfall der ABA sieben).
3 schriftliche Fächer → 3 mündliche Fächer (oder bei Entfall der ABA ein zusätzliches schriftliches oder mündliches Fach)
4 schriftliche Fächer → 2 mündliche Fächer (oder bei Entfall der ABA ein zusätzliches schriftliches oder mündliches Fach)
Nähere Erläuterungen:
-
Bei zwei mündlichen Prüfungen muss die Summe der Wochenstunden der beiden Gegenstände in der Oberstufe mindestens 10 Wochenstunden betragen.
-
Bei drei mündlichen Prüfungen muss die Summe der Wochenstunden der drei Gegenstände in der Oberstufe mindestens 15 Wochenstunden betragen.
-
Für vier mündliche Prüfungen gibt es derzeit noch keine Verordnung (Stand 15.10.2024).
-
Wenn zwei Pflichtgegenstände die Summe von zehn Stunden nicht erreichen (z.B. Chemie und PP), dann ist eine Kombination aus Pflichtgegenstand und vertiefendem Wahlpflichtfach möglich (z.B. CH +WPG CH als 1 Fach /4+2 Stunden und PP/4 Stunden).
-
Die Fachlehrer der Schule erstellen einen Themenpool mit bis zu 18 Themenbereichen pro Fach.
-
Vorbereitungszeit 15 - 20 Minuten, Dauer der Prüfung 10 bis 20 Minuten.
Welche Rolle spielen die Wahlpflichtgegenstände bei der mündlichen Reifeprüfung?
-
Ein Wahlpflichtgegenstand, der zur Vertiefung und Erweiterung eines vom Schüler besuchten Pflichtgegenstands gewählt wurde, ist, wenn er mindestens vierstündig bis zur vorletzten Schulstufe besucht wurde, eigenständig maturafähig.
-
Vertiefende WPG können auch als Ergänzung zu einem dazu gehörigen Pflichtfach herangezogen werden, wenn die Summe der zur mündlichen Prüfung gewählten Prüfungsfächer die geforderte Anzahl der Unterrichtsstunden nicht erreicht.
-
Es ist nicht zulässig, zu einem Pflichtgegenstand den dazugehörigen WPG als weiteres Prüfungsgebiet zu wählen (z.B. GSP und den Wahlpflichtgegenstand GSP+).